Die Ausgrenze ist durch weiße Pfähle und den Platz begrenzende Zäune (Bahn 8 und Zaun zur Driving-Range auf Bahn 9) gekennzeichnet. Ausnahmen: Bahn 2 und Bahn 7: die Ausgrenze befindet sich hinter dem Zaun. Der Zaun ist ein unbewegliches Hemmnis (Regel 16.1).
Steine im Bunker. Der Spieler kann bei Behinderung nach Regel 15.2 a verfahren.
• schützenswerte Pflanzen, kenntlich durch Stützpfähle und /oder Drahtverspannungen
• Sprinkler-Auslässe, alle künstlich angelegten Wege und alle Markierungspfosten
• Die Schutzzäune und eingewachsenen Schutzhecken am Abschlag 4 und Abschlag 5 sind beidseitig
unbewegliche Hemmnisse. Der nächstgelegene Punkt der Erleichterung ist nicht durch das Hemmnis hindurch zu bestimmen.
• Flutlichtmasten, Ladestationen der Mähroboter und Mähroboter in der Ladestation. Der/die Spieler/in
kann in allen Fällen gemäß Regel 16.1 verfahren und straflose Erleichterung in Anspruch nehmen.
Ist durch blaue Pfähle und/oder weiße/blaue Linien gekennzeichnet. Aus diesen Flächen darf nicht gespielt werden und es muss Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden.
Die Spielverbotszone an Bahn 1 sowie das Blumenbeet auf Bahn 9 dürfen zusätzlich nicht betreten werden. Der/die Spieler/in muss Erleichterung nach Regel 17.1e in Anspruch nehmen.
Ist beim Spielen der Bahn 2 nach der Überschreitung der seitlichen Begrenzung des Wasserhindernisses der Ball im Wasserhindernis oder darin verloren, besteht zusätzlich die Möglichkeit, auf der gegenüberliegenden Seite des Wasserhindernisses entsprechend Regel 17.1 Erleichterung in Anspruch zu nehmen.
Trifft ein Ball Teile der Flutlichtanlage, zählt der Schlag nicht. Der Ball muss erneut von der Stelle des vorherigen Schlages gespielt werden (siehe Regel 14.6 zum Verfahren).
Ball in Ruhe durch Mähroboter bewegt: Anwendung Regel 9.6 (Äußerer Einfluss): Straflos für den Spieler, Ball muss an ursprüngliche Stelle zurückgelegt werden (die, wenn nicht bekannt, geschätzt werden muss, siehe Regel 14.2). Dies gilt unabhängig davon, ob der Ball des/der Spielers/Spielerin gefunden wurde oder nicht.
Lochverlust bei Lochwettspiel, zwei Strafschläge bei Zählspiel.
Entfernungsmarkierungen: Par 3 Löcher bis Mitte Grün, Par vier und Par fünf Löcher Anfang Grün.
Entfernungsmarkierungen an Pfählen je Strich 50 Meter.
Golfpark Rothenbach
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