Die Ausgrenze ist durch weiße Pfähle und den Platz begrenzende Zäune (Bahn 8 und Zaun zur Driving-Range auf Bahn 9) gekennzeichnet. Ausnahme: Der Zaun entlang der Spielbahnen 2 und 7 ist keine Ausgrenze, sondern unbewegliches Hemmnis. Der Spieler kann bei Behinderung gemäß Regel 16.1 verfahren und straflose Erleichterung in Anspruch nehmen.
Steine im Bunker. Der Spieler kann bei Behinderung nach Regel 15.2 a verfahren.
schützenswerte Pflanzen, kenntlich durch Stützpfähle und/oder Drahtverspannungen
Sprinkler-Auslässe, alle künstlich angelegten Wege und alle Markierungspfosten
die Schutzzäune und eingewachsenen Schutzhecken am Abschlag 4 und Abschlag 5 sind beidseitig unbewegliche Hemmnisse
Flutlichtmasten, Ladestationen der Mähroboter, Mähroboter und Mähroboter in den Ladestationen
Der Spieler kann in allen Fällen gemäß Regel 16.1 verfahren und straflose Erleichterung in Anspruch
nehmen. Ausnahme: Im Falle der Schutzzäune ist der nächstgelegene Punkt der Erleichterung nicht durch das
Hemmnis hindurch zu bestimmen.
Ist durch blaue Pfähle und/oder weiße/blaue Linien gekennzeichnet. Aus diesen Flächen darf nicht gespielt werden und es muss Erleichterung nach Regel 16.1 in Anspruch genommen werden.
Die Spielverbotszone an Bahn 1 und die Blumenwiese seitlich von Bahn 4 sowie das Blumenbeet auf Bahn 9 dürfen zusätzlich nicht betreten werden. Der/die Spieler/in muss Erleichterung nach Regel 16.1f bzw. 17.1e in Anspruch nehmen.
Ist beim Spielen der Bahn 2 nach der Überschreitung der seitlichen Begrenzung des Wasserhindernisses der Ball im Wasserhindernis oder darin verloren, besteht zusätzlich die Möglichkeit, auf der gegenüberliegenden Seite des Wasserhindernisses, entsprechend Regel 17.1, Erleichterung in Anspruch zu nehmen.
Trifft ein Ball Teile der Flutlichtanlage oder einen Mähroboter außerhalb der Ladestation, zählt der Schlag nicht. Der Ball muss erneut von der Stelle des vorherigen Schlages gespielt werden (siehe Regel 14.6 zum Verfahren). Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass ein Ball in Ruhe durch einen Mähroboter (äußerer Einfluss gemäß Regel 9.6) der in Betrieb ist, bewegt wurde, ist dies straflos. Der Ball muss an seine ursprüngliche Stelle zurückgelegt werden (die, wenn nicht bekannt, geschätzt werden muss, siehe Regel 14.2). Dies gilt unabhängig davon, ob der Ball des/des Spielers/Spielerin gefunden wurde oder nicht.
Lochverlust bei Lochwettspiel, zwei Strafschläge bei Zählspiel.
Entfernungsmarkierungen: Par 3 Löcher bis Mitte Grün, Par vier und Par fünf Löcher Anfang Grün.
Entfernungsmarkierungen an Pfählen je Strich 50 Meter.
Golfpark Rothenbach
RGB GmbH
Belgenstr. 10
41849 Wassenberg